Über die Jugendpflege
Was macht die Jugendpflege eigentlich?
Die Gemeindejugendpflege ist eine Arbeitsstelle in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sie wird von einem/einer Jugendpfleger/in besetzt, öffentlicher Träger und Geldgeber der Jugendpflege ist die Gemeinde bzw. Kommune.
Die Stelle dient der Versorgung der Bürger mit sozialen Dienstleistungen (Beratung, Betreuung von Kindern, Ferienprogramme, Projekte planen und durchführen, Verbände zusammenbringen, Gemeinde beraten,...). Außerdem vernetzt die Jugendpflege alle bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Kirchen miteinander und dient als deren Ansprechpartner. Jugendpfleger beraten auch die Gemeinde und wirken fortwährend am Gestaltungsprozess und der Strukturierung der Gemeinde mit.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Gemeindejugendpflege bildet dabei der Paragraph §11 im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in dem es heißt:
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen."
Und was bringt's?
Aktionen und Veranstaltungen
- Offenes Treffangebot für Kinder, Teenies und Jugendliche
- Kinderdisco und Kinderkino
- abwechslungsreiche Ferienprogramme in allen Schulferien
- ...und was sonst noch Spaß macht :-D
Information und persönliche Beratung
- Individuelle Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Hilfe und Tipps bei allen persönlichen Fragen
Unterstützung und Schulungen
- Beratung und Hilfe bei Aktionen
- Entwicklung von Projekten zur Bildung, Partizipation und Entwicklung (Lebensweltanalyse, Umweltwoche, Gewaltpräventionsprojekte an Schulen etc.)
- Möglichkeiten für Praktika und Ehrenamt
- Vertretung vor dem Gemeinderat